Teil-Erfolg bei der Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung
24.03.2008 - 10:10 von WaRgAsM
Die Verwendung der Telekommunikationsdaten wurden
offensichlich erheblich eingeschränkt. Nur bei
schweren Straftaten dürfen Ermittlungen eingeleitet werden.
Die Hauptentscheidung über die VDS ist noch abzuwarten.
Der europäische Gerichtshof hat da anscheinend noch
etwas zu prüfen.(EU-Richtlinie)
Mehr dazu:
Tagesschau Meldung
und
Heise News
MfG
Das U30-FunClan Team
Quelle: http://www.heise.de , http://www.tagesschau.de
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